Scheinselbständigkeit: Urlaubsansprüche – unentdeckte Risiken?

Dass die Sozialkassen selbständig beschäftigte Mitarbeiter mit Argwohn begutachten, sollte bekannt sein. Immerhin können sie bis zu vier Jahre – bei Vorsatz sogar bis zu 30 Jahre – Versicherungsbeiträge nachfordern. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich für Sozialversicherungsbetrug. Weiter gestärkt sind jetzt auch die Rechte der Scheinselbständigen selbst – ihr Urlaubsanspruch verfällt nicht. Als Arbeitgeber sollten Sie lieber lesen, wie es zu dem Urteil kam!

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Bundessozialgericht: Honorar-Notarzt vor dem Aus? Nein.

Kindernotarzt im Kinderzimmer

Das Bundessozialgericht in Kassel hat am 30.08.2016 die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern zurückgewiesen: Das Landessozialgericht sah die Beschäftigung von Notärzten als Scheinselbstständigkeit an. Das Urteil hat zwar Auswirkungen für Notärzte auch über die Ländergrenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinweg, ob bodengebunden oder in der Luft – gilt aber nicht uneingeschränkt!

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Interschutz 2026 (Hannover)

Wir sind am Dienstag, 2. Juni 2026 auf der Interschutz in Hannover. Meet us there. Wenn Sie sich mit uns treffen wollen, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. 

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