Dass die Sozialkassen selbständig beschäftigte Mitarbeiter mit Argwohn begutachten, sollte bekannt sein. Immerhin können sie bis zu vier Jahre – bei Vorsatz sogar bis zu 30 Jahre – Versicherungsbeiträge nachfordern. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich für Sozialversicherungsbetrug. Weiter gestärkt sind jetzt auch die Rechte der Scheinselbständigen selbst – ihr Urlaubsanspruch verfällt nicht. Als Arbeitgeber sollten Sie lieber lesen, wie es zu dem Urteil kam!
Scheinselbständigkeit
Scheinselbständigkeit bei Ärzten
Die Beschäftigung freier Mitarbeiter birgt Unsicherheiten, vor allen in Kliniken und Krankenhäusern sowie Arztpraxen. Dennoch vertrauen Klinikleitung wie Ärzte noch immer auf überholte Regelungen – ein Beitrag im aktuellen Deutschen Ärzteblatt.
Bundessozialgericht: Honorar-Notarzt vor dem Aus? Nein.
Das Bundessozialgericht in Kassel hat am 30.08.2016 die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern zurückgewiesen: Das Landessozialgericht sah die Beschäftigung von Notärzten als Scheinselbstständigkeit an. Das Urteil hat zwar Auswirkungen für Notärzte auch über die Ländergrenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinweg, ob bodengebunden oder in der Luft – gilt aber nicht uneingeschränkt!