Entspricht ein Suizid dem ausdrücklichen Wunsch des Patienten, sind Rettungsbemühungen durch den Rettungsdienst nicht immer indiziert. Das Landgericht Deggendorf lehnte jüngst die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen Notarzt ab.
Landgericht Deggendorf, Beschluss vom 13.09.2013 – 1 Ks 4 Js 7438/11