Das Abrechnen fremder Laborleistungen gegenüber Privatpatienten auf eigene Rechnung kann den Straftatbestand des Abrechnungsbetrugs erfüllen. Ärzte, die ein derartiges Abrechnungmodell praktizieren, sollten diese Praxis umgehend überprüfen lassen. Sonst laufen Sie in folgende Gefahr: