Urteil des Landgerichts München II: Taxi und Mietwagen dürfen – zumindest in Bayern – nicht mit dem Begriff „Krankentransport“ werben. Wer keine Genehmigung hat, den Begriff aber synonym für Krankenfahrten verwendet, handelt wettbewerbswidrig und muss mit einer Abmahnung durch seine Mitbewerber rechnen. Die Rechtsprechung ist auf zahlreiche Bundesländer übertragbar.
BGH stärkt Rückkehrpflicht für Uber-Mietwagen
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juni 2026, Az. I ZR 123/25 Plattformbasierte Fahrdienste wie Uber X stehen seit Jahren im Spannungsfeld zwischen innovationsfreundlichem Wettbewerbsrecht, klassischem Personenbeförderungsrecht und den Grundfreiheiten des Unionsrechts. Viele Betreiber und deren Subunternehmer erhofften sich, durch eine Berufung auf europäisches Recht die in Deutschland seit Jahrzehnten geltende, sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen zu … Weiterlesen