Ob und wie oft Ärzte am Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen teilnehmen müssen, ist immer wieder heiß umstritten.
Zuletzt hatte sich das Sozialgericht Marburg mit der Teilnahme eines Arztes am ärztlichen Bereitschaftsdienst zu befassen. Im konkreten Fall stritten die Beteiligten darüber, den Arzt nach Erreichen seines 60. Lebensjahres von der Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst zu entbinden.