Blutentnahme – erlaubnispflichtige Heilkunde

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass eine von nicht-ärztlichen Fachkräften durchgeführte, venöse Blutentnahme eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde darstellt. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Oktober 2025 – 21 ZB 24.1347 Aus den Entscheidungsgründen Ein Dienstleistungsunternehmen bot für Kunden von Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen Gesundheitsprüfungen an, insbesondere vor Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Dazu gehörten auch venöse … Weiterlesen

Interschutz 2026 (Hannover)

Wir sind am Dienstag, 2. Juni 2026 auf der Interschutz in Hannover. Meet us there. Wenn Sie sich mit uns treffen wollen, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. 

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