Teuer kann es werden, wenn zwei Ärzte tatsächlich gemeinsam eine Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft) ausüben, nach außen aber den Schein einer Praxisgemeinschaft wahren. In diesem Fall sind die betroffenen Honorarbescheide auch rückwirkend zu berichtigen. Betrag in Höhe von 57.325,85 Euro zurückgefordert. Das hat das Landessozialgericht Bremen bestätigt.