Der Bundesgerichtshof verschärft die Prüfpflichten der Betreiber von Arztbewertungsportalen (hier: jameda) bei anonymen Bewertungen. Ein Zahnarzt zeigte sich äußerst unzufrieden über die negative Bewertung eines anonymen Nutzers auf www.jameda.de, klagte und hat jetzt einen Teilsieg errungen.