Immer wieder kommen Ärzte erst dann zu uns, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Kurzum: Sie kommen, wenn ein Kollege unangenehme Fragen stellt, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft klingeln, ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet wurde, eine Regressforderung der KV im Briefkasten lag oder schlimmstenfalls eine Behörde den Entzug der Approbation fordert.