Österreich: Tod der E-Mail?

Ist eine Einwilligung in unverschlüsselte E-Mail zukünftig unzulässig? Der österreichischen Datenschutzbehörde zufolge können Betroffene zwar in eine Datenverarbeitung einwilligen (ob), nicht jedoch über die Art und Weise der Verarbeitung (wie) entscheiden. Die Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO könne nicht durch die Einwilligung des Betroffenen beschränkt oder gar abbedungen werden.

E-Mails nur noch verschlüsselt?

Der sächsische Datenschutzbeauftragten vertritt die nachvollziehbare Auffassung, dass der unverschlüsselte Versand von Schriftsätzen per E-Mail nicht mehr dem technischen Stand entspricht. Das betrifft natürlich nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch andere Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Apotheker oder Steuerberater. Was ist zu tun? Verschlüsseln?

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Interschutz 2026 (Hannover)

Wir sind am Dienstag, 2. Juni 2026 auf der Interschutz in Hannover. Meet us there. Wenn Sie sich mit uns treffen wollen, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. 

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