Der sächsische Datenschutzbeauftragten vertritt die nachvollziehbare Auffassung, dass der unverschlüsselte Versand von Schriftsätzen per E-Mail nicht mehr dem technischen Stand entspricht. Das betrifft natürlich nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch andere Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Apotheker oder Steuerberater. Was ist zu tun? Verschlüsseln?
E-Mail ist Anwalts Liebling?
Setzt sich die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer für die Kommunikation per E-Mail ein? Das lässt eine Neufassung des § 2 BORA mit Beschluss der Satzungsversammlung vom 6.05.2019 vermuten.