Vorsicht bei Schein-Praxisgemeinschaften

Teuer kann es werden, wenn zwei Ärzte tatsächlich gemeinsam eine Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft) ausüben, nach außen aber den Schein einer Praxisgemeinschaft wahren. In diesem Fall sind die betroffenen Honorarbescheide auch rückwirkend zu berichtigen. Betrag in Höhe von 57.325,85 Euro zurückgefordert. Das hat das Landessozialgericht Bremen bestätigt.

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Der missglückte Praxisverkauf

So hatte sich ein Praxisverkäufer Weihnachten sicher nicht vorgestellt. Denn das Sozialgericht Marburg stellte noch am 23.12.2015 die Wirksamkeit seines Verzichts auf die vertragsärztliche Zulassung zum Jahresende fest. Eine „Weihnachtsgeschichte“ über einen etwas misslungenen Praxisverkauf.

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Vertragsärzte – Vorsicht vor Regress: Abrechnung von Assistenzleistungen

Das SG Marburg hatte sich mit der Abrechnung der Leistungen eines Assistenzarztes durch einen Vertragsarzt zu beschäftigen. Der Vertragsarzt hatte – noch dazu wahrheitswidrig – angegeben, den Namen des Assistenten auf der Sammelrechnung vermerkt zu haben. So nicht! Urteilte jetzt das Sozialgericht.

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Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst

Ob und wie oft Ärzte am Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen teilnehmen müssen, ist immer wieder heiß umstritten.

Zuletzt hatte sich das Sozialgericht Marburg mit der Teilnahme eines Arztes am ärztlichen Bereitschaftsdienst zu befassen. Im konkreten Fall stritten die Beteiligten darüber, den Arzt nach Erreichen seines 60. Lebensjahres von der Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst zu entbinden.

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Interschutz 2026 (Hannover)

Wir sind am Dienstag, 2. Juni 2026 auf der Interschutz in Hannover. Meet us there. Wenn Sie sich mit uns treffen wollen, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. 

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