Teuer kann es werden, wenn zwei Ärzte tatsächlich gemeinsam eine Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft) ausüben, nach außen aber den Schein einer Praxisgemeinschaft wahren. In diesem Fall sind die betroffenen Honorarbescheide auch rückwirkend zu berichtigen. Betrag in Höhe von 57.325,85 Euro zurückgefordert. Das hat das Landessozialgericht Bremen bestätigt.
Vertragsarzt
Checkliste für die Anstellung von Ärzten
Wenn Sie in Ihrer Praxis Ärzte anstellen wollen, müssen Sie einige Besonderheiten beachten. Die betreffen nicht nur den Arbeitsvertrag!
Der missglückte Praxisverkauf
So hatte sich ein Praxisverkäufer Weihnachten sicher nicht vorgestellt. Denn das Sozialgericht Marburg stellte noch am 23.12.2015 die Wirksamkeit seines Verzichts auf die vertragsärztliche Zulassung zum Jahresende fest. Eine „Weihnachtsgeschichte“ über einen etwas misslungenen Praxisverkauf.
Vertragsarztrecht: SG Düsseldorf zur Nachbesetzung einer Arztstelle
MVZ und anstellende Vertragsärzte aufgepasst: Das Sozialgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frist zur Nachbesetzung einer Arztstelle nach § 103 Abs. 4a S. 5 SGB V zu befassen.
Vertragsärzte – Vorsicht vor Regress: Abrechnung von Assistenzleistungen
Das SG Marburg hatte sich mit der Abrechnung der Leistungen eines Assistenzarztes durch einen Vertragsarzt zu beschäftigen. Der Vertragsarzt hatte – noch dazu wahrheitswidrig – angegeben, den Namen des Assistenten auf der Sammelrechnung vermerkt zu haben. So nicht! Urteilte jetzt das Sozialgericht.
Gesellschaftsvertrag: Verbleib der Zulassung in ÜBAG
Zur Frage, ob die Verpflichtung eines ausscheidenden Gesellschafters (Vertragsarzt) einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) auf Zulassungsverzicht im Falle des Ausscheidens aus der Gesellschaft sittenwidrig sein kann.
Krankenhausbehandlungs-Richtlinie: Vorsicht bei Krankenkauseinweisung
Neue Krankenhausbehandlungs-Richtlinie des GBA vom 22.01.2015 seit 30.04.2015 in Kraft. Neue Regressfallen für Vertragsärzte.
Bedarfsplanungsrichtline: Ausnahmen von der Leistungsbegrenzung
Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Ausnahmen von der Leistungsbegrenzung bei angestellten Ärzten in § 58 Absatz 5 BPL-RL
BSG: Wohlverhalten schützt nicht bei Abrechnungsbetrug
Bundessozialgericht: Bei Abrechnungsbetrug kann die Zulassung auch noch nach vielen Jahren entzogen werden. Wohlverhalten schützt nicht.
Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst
Ob und wie oft Ärzte am Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen teilnehmen müssen, ist immer wieder heiß umstritten.
Zuletzt hatte sich das Sozialgericht Marburg mit der Teilnahme eines Arztes am ärztlichen Bereitschaftsdienst zu befassen. Im konkreten Fall stritten die Beteiligten darüber, den Arzt nach Erreichen seines 60. Lebensjahres von der Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst zu entbinden.