Die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, sieht sich für Nachprüfungsanträge unter Geltung der Bereichsausnahme im Rettungsdienst für unzuständig. Das hat die Vergabekammer mit Beschluss vom 19.8.2016 VK D-14/2016-L entschieden. Volltext der Entscheidung im Beitrag. Es handelt sich um die erste bekannte Entscheidung zur Bereichsausnahme seit der Änderung des GWB.