Ärzte ohne Doktortitel dürfen einen Eintrag im Internet mit Doktortitel nicht dulden. Werden sie dort fälschlich mit Doktortitel geführt, kann das wettbewerbsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Das Landgericht Hamburg untersagte einer Zahnärztin, die Bezeichnung Dr. med. dent. oder Dr. dent. im Internet zu verwenden, wenn ihr hierfür die Berechtigung fehlt. Bei Zuwiderhandlung droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
BGH stärkt Rückkehrpflicht für Uber-Mietwagen
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juni 2026, Az. I ZR 123/25 Plattformbasierte Fahrdienste wie Uber X stehen seit Jahren im Spannungsfeld zwischen innovationsfreundlichem Wettbewerbsrecht, klassischem Personenbeförderungsrecht und den Grundfreiheiten des Unionsrechts. Viele Betreiber und deren Subunternehmer erhofften sich, durch eine Berufung auf europäisches Recht die in Deutschland seit Jahrzehnten geltende, sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen zu … Weiterlesen