Verstößt ein kostenloser „Eignungscheck“ für operative Korrekturen der Fehlsichtigkeit gegen das Heilmittelwerbegesetz? Das musste das Landgericht München I entscheiden.
Wettbewerbsrecht
Werbung mit Arzt-Titel
Ärzten ist die Werbung für gewerbliche Tätigkeiten nach dem Berufsrecht untersagt. Das haben erneut zwei Gerichte bestätigt. In einem Fall ging es um die Werbung für eine Versicherung allein durch die Namensnennung des Arztes. Der andere Fall beschäftigte sich mit der gar nicht so seltenen Werbung von Ärzten für Nahrungsergänzungsmittel.
Wettbewerbswidrige Werbung für Arzneimittel (Schüssler-Salze)
„Für die Balance zwischen Beruf und Familie bin ich selbst verantwortlich – genauso wie für meine Gesundheit.“ – Diese Werbung für Schüßler-Salze mit einer bekannten Schauspielerin ist nach Ansicht des OLG Karlsruhe wegen eines Verstoßes gegen § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG wettbewerbswidrig.
Monsterbacke unterliegt vor dem EuGH – vorerst
Lebensmittel können gesund sein – mit gesunden Lebensmitteln zu werben dagegen nicht. Der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ jedenfalls war hinsichtlich einer möglichen Irreführung Gegenstand einer Entscheidung des EuGH.
Mobile-Health: Gesundheits-Apps auf dem Prüfstand
Mobile Health: Patienten können ihren Blutdruck, Blutzucker, Puls und Sauerstoffsättigung mit iPhone, Android und Co messen, die tägliche Fitness anzeigen, Essgewohnheiten analysieren und die Daten unmittelbar an einen Arzt senden. Doch welchen Nutzen haben Gesundheits-Apps wirklich, sind die Daten sicher und wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Ein Überblick über die rechtlichen Risiken.