Zulassungsnachbesetzung – der Wille der Praxispartner zählt
Bundessozialgericht: Dem Willen der in einer Gemeinschaftspraxis verbleibenden Praxispartner fällt im Zulassungsnachbesetzungsverfahren besonderes Gewicht zu und darf selbst im Falle eines bloßen Anstellungsverhältnisses des ausscheidenden Vertragsarztes nicht unberücksichtigt bleiben. BSG – Urteil vom 14.12.2011 – B 6 KA 13/11 Vorinstanzen: SG Hannover, LSG Niedersachsen-Bremen Will ein Vertragsarzt im Rahmen eines Zulassungsnachbesetzungsverfahrens auf seine vertragsärztliche Zulassung verzichten, … Weiterlesen