Praxiskauf und Praxisverkauf

Bereits in der vierten Auflage des Handbuch Medizinrecht, C.F. Müller Verlag, erörtert Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer rechtliche Aspekte über den Kauf und Verkauf einer Arztpraxis.

Wie kaufe und verkaufe ich eine Praxis?

Das Handbuch richtet sich an Praktiker und Fachanwälte im Medizinrecht. Dr. Staufer führt zunächst in die Vorbereitung und Umsetzung einer Praxisübernahme ein. Darin zeigt er die langfristigen und mittelfristig zu planenden Maßnahmen auf, bevor er dann auf die Suche nach einem Nachfolger bzw. einer geeigneten Praxis sowie die konkrete Umsetzung eingeht.

Praxisverkauf

Für Verkäufer einer Arztpraxis bedeutet dies beispielsweise sich zunächst überhaupt mit dem Verkauf einer Praxis auseinanderzusetzen. Die Praxis sollte noch einmal gepflegt und aufgeräumt, die Umsätze verbessert werden. Investitionen in technische Innovationen sind in Erwägung zu ziehen, Verträge auf eine mögliche Übergabe vorzubereiten. Und dann sind möglichst die Alleinstellungsmerkmal der Praxis herauszuarbeiten. Natürlich sind die eigenen Finanzen zu prüfen: Wieviel Geld benötigt man für die Rente?

Praxiskauf

Aber auch Praxiskäufer müssen sich ihre Gedanken machen: Was erwarten sie von ihrem Leben? Wie sieht die eigene Familienplanung aus? Lässt sich diese mit der Selbständigkeit in eigener Praxis vereinbaren? Was für eine Praxis soll es sein? Wer finanziert sie?

Praxiskaufvertrag

Vor Abschluss des Praxiskaufvertrags stellen sich meist schon Fragen rund um die Geheimhaltung, aber auch schon erste Bemühungen, den Kauf zu sichern. Lohnt sich ein Vorvertrag, eine Geheimhaltungsvereinbarung oder soll es gleich der ganze Vertrag – unter aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen sein?

Der Praxiskauf ist ein Unternehmenskauf. Den Praxiskaufvertrag sollte man nicht als Muster aus einem Formularbuch ziehen. Denn die einzelnen Klauseln haben es in sich. Ihre Bedeutung ist jedenfalls den juristischen Laien und selbst manchen Juristen nicht immer nachvollziehbar. Was wird verkauft? Welche Garantien gibt der Verkäufer? Wie sieht es mit Anteilen an ärztlichen Gesellschaften aus? Welche Bedeutung hat der Vertragsarztsitz (Kassenarztsitz)?

Kaufvertrag

Käufer und Verkäufer sollten sich beide anwaltlich vertreten lassen, um den Kaufvertrag bis ins Detail zu durchdringen. Bestenfalls steht ein im Praxiskaufrecht erfahrener Anwalt, ein Fachanwalt für Medizinrecht oder/und für Handels- und Gesellschaftsrecht zur Seite. Aufgrund der steuerlichen Auswirkungen ratsam ist es, noch einen auf Praxiskäufe spezialisierten Steuerberater hinzuziehen.

Praxiswert

Ein heikles Thema ist mitunter der Praxiswert. So stehen neben der so genannten (modifizierten) Ärztekammermethode zahlreiche weitere Methoden zur Ermittlung des Praxiswerts zur Verfügung. Auch hierzu finden sich Hinweise im Kapitel Kauf und Verkauf einer Arztpraxis, aber auch im angrenzenden Kapitel Praxisbewertung.

Datenschutz beim Praxiskauf

Auch das Thema Datenschutz spricht Dr. Andreas Staufer an. Denn der Verkauf einer Patientenkartei ist nicht nur wegen der ärztlichen Schweigepflicht tabu. Auch aus Sicht des Datenschutzes ist einiges zu beachten. Allein das „Münchner Modell“ beim Praxiskauf genügt den Ansprüchen der DSGVO heute nicht mehr.

Je nach Komplexität der gesellschaftsrechtlichen Strukturen empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) hinzuzuziehen.

Experte für Kauf und Verkauf einer Praxis

Das und noch viel mehr enthält das Kapitel Kauf und Verkauf einer Arztpraxis.

Ärzte kaufen und verkaufen ihre Praxis meist nur einmal in ihrem Leben. Sie sollten daher auf Praktiker vertrauen, die Erfahrung im Verkauf von Praxen besitzen. Juristen, die sich mit dem Thema beschäftigen, finden sicher einige interessante Hinweise im Handbuch.

Das Handbuch bestellen Sie im Shop von C.F. Müller. Rechtliche und Steuerliche Beratung rund um Praxiskauf und Praxisverkauf erhalten Sie bei uns. Rufen Sie uns an.

Praxisverkauf

  • Tipps zur Nachfolgersuche
  • Vertragliche Bindung des Nachfolgers
  • Anstellung und MVZ als Alternative
  • Informationen zum Umgang mit Investoren
  • Informationen zu Praxiswert und Kaufpreis
  • Informationen zur Optimierung der Praxis
  • Informationen zum Umgang mit Unfall, Krankheit oder Tod
  • Bewertung und Anpassung bestehender Verträge
    Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag
  • Hinweise zu Fördermitteln und staatlichen Zuschüssen
  • Informationen zum Nachfolgeverfahren bei KV und Zulassungsausschuss
  • … und natürlich Checklisten und Praxiskaufvertrag

Praxiskauf

  • Tipps zur Existenzgründung und Niederlassung
  • Informationen über staatliche Fördermittel und Zuschüsse
  • Informationen zu Kooperationen – einschließlich ärztlichen Gesellschaften
  • Informationen zu Praxiswert und Kaufpreis
  • Legal Due Dilligence einschließlich Arbeitsverträgen, Mietvertrag, Praxisverträgen
  • Informationen zum Nachfolgeverfahren bei KV und Zulassungsausschuss
  • … und natürlich Checklisten und Beratung zum Praxiskaufvertrag

Unser Tipp

Bereiten Sie sich sorgfältig auf den Praxiskauf vor. Prüfen Sie Ihre finanzielle Lage und Ihre familiäre Situation. Kommunizieren Sie Ihren Plan innerhalb der Familie. Machen Sie sich ein Bild von den zukünftigen Anforderungen an Sie als Selbständiger. Analysieren Sie genau das Angebot: Gibt es vergleichbare oder bessere Alternativen? Bestehen Risiken – bei Personal, Mietvertrag oder Substanz? Bestehen Möglichkeiten zum Verhandeln? Entspricht das Angebot Ihren Vorstellungen – oder müssen Sie es später anpassen? Machen Sie einen Finanzplan. Prüfen Sie alle Verträge – nicht nur den Praxiskaufvertrag. Sind sämtliche Garantien und Werte aufgenommen? Bestehen adäquate Rücktrittsmöglichkeiten? Nutzen Sie staatliche Fördermittel zur Existenzgründung. Lassen Sie sich dabei professionell beraten.

Was kostet ein Anwalt? Unser Preis richtet sich nach dem Wert der Praxis und dem Umfang der Tätigkeit. Gerne machen wir ein Angebot.

Ihr Vorteil

Fachliche Expertise. Wir beraten seit Jahren Praxiskäufer und Existenzgründer. An der LMU beteilige ich mich zudem seit Jahren als Lehrbeauftragter an einem Wahlfach für Medizinstudenten zur ärztlichen Niederlassung: „Arzt und Unternehmer„.

Brauche ich einen eigenen Anwalt?

Rechtsanwälte sind Interessenvertreter. Wir vertreten stets nur eine Partei: Das ist entweder der Käufer oder der Verkäufer. Es ist zwar nicht verboten, wenn beide Parteien zur Beratung kommen. Am Schluss aber liegt uns das Interesse unseres Mandanten am Herzen – und das ist nur einer von beiden. Das gilt auch dann, wenn sich beide Parteien die Kosten teilen. Wenn Sie uns also fragen, ob Sie einen eigenen Anwalt benötigen: Ja. Besser ist das.

Steuerberater sind auch sinnvoll. Sie sollten allerdings keinen Praxiskaufvertrag ohne Rechtsanwalt aufsetzen.

Dr. Andreas Staufer
Dr. Andreas StauferRechtsanwalt
Dr. Andreas Staufer ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Medizinrecht. Schwerpunkte sind Neue Technologien, Technologisierung und Datenschutz sowie Rettungsdienstrecht.
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