Doktor und Professor richtig führen
Sie wollen wissen, ob und wie Sie Ihren ausländischen Doktorgrad (Dr.), eine Professur (Prof.) oder Ihren akademischen Grad in Deutschland führen dürfen? Ist ein DBA (Doctor of Business Administration) in Deutschland als Doktor anerkannt? Wie sieht es als Gastprofessor aus?
Warum brauchen Sie ein Gutachten?
Das Führen akademischer Grade und Titel ist in allen deutschen Bundesländern genehmigungsfrei. Das unberechtigte Führen eines akademischen Grades oder Titels ist dagegen strafbar. Das erscheint zunächst widersprüchlich, ist es aber nicht. Wer einen Doktorgrad oder eine Professur oder eine andere Bezeichnung (Dr, Prof, PhD, LLM und andere) führen will, muss selbst prüfen, ob er dazu berechtigt ist. Bei ausländischen akademischen Graden und Titeln ist das nicht immer einfach, vor allem wenn diese anders übersetzt werden oder gar in einer anderen Schrift wiedergegeben sind. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Ein fundiertes Rechtsgutachten bietet Ihnen Rechtssicherheit.
Dieses können Sie darüber hinaus zur Vorlage bei anfragenden Stellen nutzen. Aber Achtung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass kein Gefälligkeitsgutachten Täter vor Strafe schützen kann. Wer sich auf ein inhaltlich unrichtiges oder irreführendes Gutachten beruft, kann sich nicht auf einen sogenannten „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ berufen, um der Strafbarkeit zu entgehen.
Was können wir für Sie tun?
Wenn Sie uns beauftragen, prüfen wir für Sie
- ob Sie einen im Ausland erlangten akademischen Grad oder Titel in Deutschland führen dürfen
- welche Abkürzung in Deutschland erlaubt ist, auch auf Visitenkarte, Briefkopf und Homepage
- welche ergänzenden Pflichtangaben erforderlich sind
- welche Nachweise Sie gegebenenfalls benötigen
Unsere Bewertung basiert auf einer Begutachtung der verliehenen Bezeichnung nach deutschem Recht. Dabei prüfen wir das Vorhandensein etwaiger Äquivalenzbabkommen mit anderen Staaten. Bitte fragen Sie den konkreten Leistungsumfang an.
Unterstützung erhalten Sie auch beim Anfordern erforderlicher Nachweise sowie Beratung bei Legalisation und Apostille.