Doktor und Professor richtig führen

Sie wollen wissen, ob und wie Sie Ihren ausländischen Doktorgrad (Dr.), eine Professur (Prof.) oder Ihren akademischen Grad in Deutschland führen dürfen? Ist ein DBA (Doctor of Business Administration) in Deutschland als Doktor anerkannt? Wie sieht es als Gastprofessor aus?

Wenn Sie uns beauftragen, prüfen wir für Sie

  1. ob Sie einen im Ausland erlangten akademischen Grad oder Titel  in Deutschland führen dürfen
  2. welche Abkürzung in Deutschland erlaubt ist, auch auf Visitenkarte, Briefkopf und Homepage
  3. welche ergänzenden Pflichtangaben erforderlich sind
  4. welche Nachweise Sie gegebenenfalls benötigen

Unsere Bewertung basiert auf einer Begutachtung der verliehenen Bezeichnung nach deutschem Recht. Dabei prüfen wir das Vorhandensein etwaiger Äquivalenzbabkommen mit anderen Staaten. Unterstützung erhalten Sie auch beim Anfordern von Nachweisen und Beratung bei Legalisation und Apostille.

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