Die Gefahrenabwehr dient der Vermeidung von Gefahren, unabhängig davon ob diese von Personen oder Sachen ausgehen. Sie reduziert die Gefahren, soll Sicherheit bieten und labile Lagen stabilisieren. Gefahrenabwehr wird von den Polizeibehörden und Ordnungsbehörden (polizeiliche Gefahrenabwehr) sowie von den Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk, dem Zivilschutz und Organisationen im Katastrophenschutz (nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr) und den Durchführenden im Rettungsdienst gewährleistet.
Wir beschäftigen uns im Wesentlichen mit dem Recht der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr.
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