Notarztrecht

Ist Ihr Anwalt schon einmal Rettungsdienst gefahren?

Wir haben in unserer Kanzlei über 15 Jahre Erfahrung in der Beratung von Rettungsdiensten und sind selbst aktiv in der Notfallrettung tätig. Vertrauen Sie auf praktisches Wissen im Schnittstellenbereich zwischen Arzt, Krankenhaus und Rettungsdienst.

Notärzte, Leitende Notärzte und Ärztliche Leiter Rettungsdienst vertrauen auf unsere Kompetenz. Wir machen keine Arzthaftung. Wir bieten strukturelle und organisatorische Beratung rund um Rechtsfragen von Notarzt, Leitendem Notarzt und Ärztlichem Leiter Rettungsdienst.

Sie erhalten von uns bundesweit Unterstützung bei

  • Abrechnungsfragen, Liquidation
  • Delegation an Notfallsanitäter/innen
  • Prüfung von Honorarbescheiden
  • Zulassung als Notarzt
  • Zulassungen und Genehmigungen, Vergabeverfahren
  • Weiterbildung und Fachkundenachweis
  • Sozialversicherungspflicht Notärzten
  • Telenotarzt (einschließlich IT-Recht/Datenschutzrecht)
  • Datenschutzrecht im Notarztdienst
  • Auswahlverfahren
  • Qualitätsmanagement
  • Fortbildung und Fortbildungsgestaltung
  • Aufbau eines Fortbildungskonzepts, Schulungen
  • Konflikten mit Aufgaben- und Kostenträgern

Sie suchen einen erfahrenen Rechtsanwalt oder auch einen Dozenten? Dann rufen Sie uns an. 

Wir sind Mitglied von RESCUENOMICS – dem Netzwerk für Versorgungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit im Rettungswesen.

Staufer Kirsch GmbH
Staufer Kirsch GmbHLegal Solutions
Dr. Andreas Staufer ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Medizinrecht. Kristin Kirsch, LL.M. Legal Tech ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkten in den Bereichen IT-Recht und Datenschutzrecht sowie Legal Tech und Legal Design. Zusammen sind sie Staufer Kirsch.

Ihr Kontakt zu uns: Telefon +49 89 21530330 oder besuchen Sie uns auf www.stauferkirsch.de

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