Als Fachanwalt für Medizinrecht beschäftigen mich vor allem Themen der Praxisnachfolge, des Vertragsarztrechts, des Medizinprodukterechts und des Heilmittelwerberechts.
Arzthaftung: Alte Software in der Arztpraxis
Zeigt Ihre Praxissoftware nachträgliche Änderungen an? Nein? Dann haben Sie möglicherweise erhebliche Nachteile im Rahmen der Beweiswürdigung.






