Blaulicht für den Hausnotruf

Von |2014-11-27T22:35:03+01:0027/11/2014|Kategorien: Rettungsdienstrecht|Tags: , , , , , |0 Kommentare

VGH Baden-Württemberg: Hausrufnotdienste dürfen ihre Fahrzeuge nicht mit blauem Blinklicht ausrüsten. Sie haben auch keinen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung.