Bayern

1 01.12.2013

Notarzt in Bayern: Fahrer muss Rettungssanitäter sein

Von |2014-08-11T23:54:56+02:0001/12/2013|Kategorien: Medizinrecht, Rettungsdienstrecht|Tags: , , , , |0 Kommentare

Am 31.12.2013 endet die Übergangsfrist für die Fahrer der Bayerischen Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF). Dann ist für Fahrer mindestens die Qualifikation als Rettungssanitäter Pflicht. Bislang werden an zahlreichen bayerischen Notarztstandorten noch geeignete Personen als Fahrer der NEF eingesetzt. Bereits seit der Novelle 2008 fordert Art. 43 Abs. 2 BayRDG jedoch: "Fahrerinnen und Fahrer von Notarzt- und Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeugen müssen mindestens die Qualifikation als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter haben."  Von dieser Qualifikation darf auch im Einzelfall nicht abgewichen werden, da die Ausnahmeregelung des Art. 43 Abs. 3 [...]

27 27.08.2013

Notarzt in Bayern – Stellungnahme BayStMI

Von |2014-10-10T10:19:18+02:0027/08/2013|Kategorien: Medizinrecht, rescuenomics, Rettungsdienstrecht|Tags: , , , , , , , |0 Kommentare

Stellungnahme des BayStMI über Hintergründe und Zusammenhänge des Abrechnungsverfahrens der Notärzte in Bayern. "Mit dem Stichtag 15.11.2012 haben sich KVB und Krankenkassen auf die Erfassung der notwendigen Daten zur Einsatzdokumentation durch die Notärzte verständigt. Seit diesem Zeitpunkt sollte der Nachweis geleisteter Einsätze und ihrer Abrechnung über die ZAST bei den Krankenkassen ohne Probleme möglich sein. Tatsächlich funktioniert jedoch der Datenabgleich der Notarzteinsätze zwischen KVB und ZAST nach wie vor nicht bzw. nur unvollständig.Hintergrund ist, dass bis zum 31.07.2013 lediglich die ZAST die vom [...]

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