Coburg: Auswahlverfahren Rettungsdienst
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg schreibt Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Rettungswagens (Rettungsdienst) aus. […]
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg schreibt Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Rettungswagens (Rettungsdienst) aus. […]
Zur Unterscheidung von Patientenbeförderung, Krankentransport und qualifizierten Beförderungsleistungen – hier nach RettDG LSA. […]
ITH am Universitätsklinikum Regensburg ausgeschrieben
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nordoberpfalz schreibt Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Rettungswagens (RTW) an einer neu zu errichtenden Rettungswache im Rettungsdienstbereich Nordoberpfalz, Standort Lohma, Stadt Pleystein, aus. […]
Eine Interessenbekundungsfrist von knapp 10 Tagen im Auswahlverfahren nach BayRDG ist zu kurz. […]
Dienstleistungskonzessionen zum Betrieb von jeweils einem Rettungswagen (RTW) in vier Versorgungsbereichen im Rettungsdienstbereich Augsburg zu vergeben. […]
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nordoberpfalz gibt Auswahlverfahren für Rettungsdienststandorte Mitterteich und Weiden Süd bekannt. Dienstleistungskonzessionen ausgeschrieben. […]
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Donau-Iller (ZRF Donau-Iller) will ab Oktober 2014 eine Dienstleistungskonzession zur Durchführung der Notfallrettung am Standort Kleinkötz bei Günzburg vergeben.
Am 31.12.2013 endet die Übergangsfrist für die Fahrer der Bayerischen Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF). Dann ist für Fahrer mindestens die Qualifikation als Rettungssanitäter Pflicht. Bislang werden an zahlreichen bayerischen Notarztstandorten noch geeignete Personen als Fahrer der NEF eingesetzt. Bereits seit der Novelle 2008 fordert Art. 43 Abs. 2 BayRDG jedoch: "Fahrerinnen und Fahrer von Notarzt- und Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeugen müssen mindestens die Qualifikation als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter haben." Von dieser Qualifikation darf auch im Einzelfall nicht abgewichen werden, da die Ausnahmeregelung des Art. 43 Abs. 3 [...]