Apothekenrecht: Keine Kuschelsocken zur Pille
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen untersagt Apotheken bei verschreibungspflichtigen Medikamenten Zugaben und Rabatte. VG Gelsenkirche, Beschluss vom 17. Juni 2014 (7 L 683/14) […]
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen untersagt Apotheken bei verschreibungspflichtigen Medikamenten Zugaben und Rabatte. VG Gelsenkirche, Beschluss vom 17. Juni 2014 (7 L 683/14) […]
Ein Unternehmer, der telefonisch eine Einwilligungserklärung in zukünftige Werbemaßnahmen per Telefon, SMS oder E-Mail (sog. telefonische Opt-In-Abfrage) einholen will, nutzt bereits personenbezogene Daten für Zwecke der Werbung im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes (BDSG). Dies ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgart kann auch die Eingangsbestätigung einer eMail unzulässig sein. Voraussetzung: Sie enthält Werbung und der Empfänger hat in den Empfang von Emails nicht eingewilligt.
Wettbewerbsverstoß eines Optikerunternehmens: Unlautere Werbung für die kostenlose Zugabe einer Zweitbrille der Marke ARMANI bei dem Kauf einer Brille
Irreführende Internetwerbung mit zahnärztlichen Leistungen.