Bayern hat durch verschiedene Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen in Bayern den Ausnahmezustand erklärt. Zunächst wurden Schulen und Kindertagesstätten geschlossen. Dann hat die Regierung den Katastrophenfall ausgerufen. Dem folgten Veranstaltungsverbote, Betriebsuntersagungen und eine Ausgangsbeschränkung – oder doch ein Ausgangsverbot? Unternehmer fragen sich: Was gilt?
Leider sind die unterschiedlichen Anordnungen teils schwer zu finden, nicht besonders präzise und einer weiten Auslegung zugänglich. Die Rechtsunsicherheit vor allem unter den Unternehmern ist infolge dessen hoch. Sie fürchten nicht nur Geldbußen und Strafen, sondern auch Betriebsunterbrechungen.
Der Vortrag gibt einen kurzen Ausblick auf die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen.
Ausblick auf den Inhalt
- Quarantäne und Ausgangsbeschränkung – Rechtsgrundlagen
- Der „triftige“ Grund – Wann dürfen Bürger ihr Zuhause noch verlassen?
- Ge- und Verbote: Auswirkungen auf Büro und Baustelle
- Büro und Baustelle schließen oder doch weiterarbeiten?
- Arbeiten während einer Quarantäne – noch möglich?
- Was tun, wenn die Polizei die Betriebsstätte schließt?
- Hausbesuche bei Kunden – noch zulässig?
- Rechtsschutzmöglichkeiten
- Arbeitssicherheit während der Pandemie
- Zuletzt: Staatliche Entschädigung? Ja oder nein?
Rechtsgrundlage:
Infektionsschutzgesetz, Bayerisches Katastrophenschutzgesetz
Wiederholung am 8. April 2020