Unternehmer bzw. Geschäftsführer eines Unternehmens im Bereich Krankentransport und Notfallrettung müssen über die erforderliche fachliche Eignung verfügen. Sie erstreckt sich üblicherweise auch auf die kaufmännische und medizinische Geschäftsführung. Doch nicht jeder bringt diese fachliche Eignung im Rettungsdienst mit sich.

Fachkundenachweis Rettungsdienst

Voraussetzungen der fachlichen Eignung und etwaige Prüfungen bestimmen sich nach den Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer. Sollten Sie Probleme mit der fachlichen Eignung im Rettungsdienst haben, sprechen Sie uns an. Wir beraten Unternehmen seit Jahren bundesweit rund um sämtliche Fragen des Rechts im Rettungsdienst.

Darüber hinaus bereiten wir Inhaber und Geschäftsführer auf die Fachkundeprüfung Notfallrettung und Fachkundeprüfung Krankentransport vor. Sie dient dem Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen, die Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport oder Krankentransport betreiben.

Expertise vom Juristen

In unseren Vorbereitungskursen informieren wir Sie individuell oder in der Gruppe über spezifisch rettungsdienstrechtliche Punkte der Fachkundeprüfung. Inhalte der Kurse umfassen jeweils aus rechtlicher Sicht wahlweise

Fachkundenachweis: Recht

  • Rettungsdienst: Krankentransport, Notfallrettung, arztbegleiteter Patiententransport
  • Straßenverkehrsrecht, einschließlich Lenk- und Ruhezeiten im Rettungsdienst
  • Recht der Personenbeförderung
  • Arbeits- und Sozialrecht, einschließlich Arbeitszeiten im Rettungsdienst,
    Arbeitsstättenverordnung, Verkehrssicherheit und Unfallverhütungsvorschriften
  • Kostenerstattung und Rahmenverträge nach § 133 Abs. 1 SGB V
  • Arzneimittelrecht und Betäubungsmittelrecht
  • Infektionsschutzrecht
  • Medizinprodukterecht
  • Steuerrecht im Rettungsdienst
  • Grenzüberschreitender Rettungsdienst

Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes

  • Zahlungsverkehr
  • Kostenerstattung
  • Buchführung
  • Versicherungswesen

Betrieb und Betriebsdurchführung

  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  • Betriebspflicht
  • Fernsprech- und Funkverkehr
  • Telekommunikationsrecht / BOS

Hygiene und Gerätesicherheit:

  • Infektionsschutzgesetz und rettungsdienstbezogene Hygieneverordnungen
  • Allgemein anerkannte Standards für Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung
  • Allgemein anerkannte Regeln der Technik für biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
  • Medizinproduktegesetz (MPG)
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Ausstattungsnormen und -vorschriften
  • Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) für Einsatzfahrzeuge

Straßenverkehrssicherheit und Umweltschutz

  • Straßenverkehrssicherheit, Maßnahmen zur Straßenverkehrssicherheit
  • Unfallprävention
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
  • Verwendung und Entsorgung der medizinischen Hilfsmittel

Ergänzende Angebote (Externe Anbieter)

  • Crew Ressource Management (CRM)
  • Personalführung
Dr. Andreas Staufer
Dr. Andreas StauferRechtsanwalt
Dr. Andreas Staufer ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Medizinrecht. Schwerpunkte sind Neue Technologien, Technologisierung und Datenschutz sowie Rettungsdienstrecht.

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