Wir verfügen über praxisnahe und langjährige Erfahrung im IT- und Datenschutzrecht, vor allem im medizinischen Bereich.

IT-Projekte im Gesundheitswesen

IT-Projekte, Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheitswesen fordern einen sicheren Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten. Für juristische Laien sind die rechtlichen Anforderungen kaum zu erfassen. Dies ist nicht nur der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschuldet, sondern auch den zahlreichen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen.

Wir wissen um die speziellen Rechtsfragen des IT-Rechts und des Datenschutzes im Krankenhaus, im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), bei Apps und Medizinprodukten oder allgemein im Umgang mit Patientendaten und Daten im Gesundheitswesen. So kennen wir die rechtliche Situation beider Welten. Zertifiziert ist diese zudem durch meine Qualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Informationstechnologierecht.

Wir klären nicht nur Rechtsfragen, wir finden Lösungen. 

eHealth und Telemetrie ermöglichen schon heute Abruf und Übermittlung von Gesundheitsdaten an sämtliche Beteiligte. Daten können durch den Patienten, seine Apps und Geräte, Angehörige, den Pflegedienst oder direkt an der Einsatzstelle durch Dritte erhoben werden. Ärzte befunden diese auf die Ferne. Tele-Notärzte stehen dem nichtärztlichen Fachpersonal vor Ort als Ansprechpartner zur Seite. Und spezialisierte Fachärzte stellen überregional oder sogar international als Tele-Arzt Diagnosen für die Kollegen vor Ort. Die zunehmende Vernetzung bietet erhebliche Potentiale in Effizienz, Spezialisierung und Wirtschaftlichkeit.

Doch der Datenschutz im Gesundheitswesen erfordert spezielle Kenntnisse nicht nur im Recht der Informationstechnologien und im Datenschutzrecht. Auch die Berufsordnungen und spezifischen Fachgesetze enthalten weitere Pflichten für sämtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Erforderlich ist darüber hinaus Erfahrung und ein sensibler Umgang mit den Patienten sowie Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und anderen Leistungserbringern. Wir helfen Strategien und Ziele zu erreichen – mit klaren, pragmatischen und auf unsere Mandanten ausgerichteten Lösungsansätzen.

Schulungen im Datenschutz

Schulen Sie sich und Ihre Mitarbeiter – oder lassen Sie sich individuell beraten. Bundesweit.

Schulungsinhalte

  • Grundlagen des Datenschutzes und der Datensicherheit
  • Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Rechtssicherer Umgang mit Kunden- und Patientendaten
  • Kommunikation und Datenschutz:
    Webseite, Soziale Medien, Messanger, Telekommunikation
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Auftragsverarbeitung (ehemals Auftragsdatenverarbeitung)  und AV-Vertrag
  • Bestellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
  • Aufgaben der Aufsichtsbehörden
  • Überwachungsmaßnahmen
  • Besonderheiten bei TK- und IT-Verträgen
  • Rechtsfolgen bei Verstößen und Umgang mit Sanktionen
  • Risikomanagement, Datenschutzmanagement
  • Checkliste zur Umsetzung

Spezielle Schulungsinhalte im Gesundheitswesen

  • Patientendaten und Schweigepflicht
  • Krankenhausinformationssystem
  • Elektronische Patientenakte
  • Telemetrie und Telemedizin
  • eHealth
  • Austausch zwischen Leistungserbringern

Neues aus dem Datenschutzrecht lesen Sie in meinem Blog.

Staufer Kirsch GmbH
Staufer Kirsch GmbHLegal Solutions
Dr. Andreas Staufer ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Medizinrecht. Kristin Kirsch, LL.M. Legal Tech ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkten in den Bereichen IT-Recht und Datenschutzrecht sowie Legal Tech und Legal Design. Zusammen sind sie Staufer Kirsch.

Ihr Kontakt zu uns: Telefon +49 89 21530330 oder besuchen Sie uns auf www.stauferkirsch.de

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