Vergabeplattformen

Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die öffent­liche Einrichtungen bei der Beschaffung von Waren und Leistungen beachten müssen. Der über die Vergabe erzeugte Wettbewerb der Bieter soll einen möglichst wirtschaftlichen Einkauf der Behörden sicherstellen. Ziele sind die sparsame und sachgerechte Verwendung von Steuergeldern, ferner die Öffnung der Beschaffungsmärkte durch transparente und nichtdiskriminierende Verfahren für alle interessierten Unternehmen. Öffentliche Beschaffungsaufträge sind daher meist öffentlich auszuschreiben.

Die Verfahrensarten enthalten unterschiedliche Regelungen für die Auftragsvergabe an Unternehmen. Dabei können Behörden meist zwischen unterschiedlichen Verfahrensarten wählen: Freihändige Vergaben, Beschränkte Ausschreibungen und Öffentliche Ausschreibungen. Im Unterschwellenbereich wird das Verfahren durch die UVgO geregelt, während im Oberschwellenbereich die Regeln des GWB greifen. Wobei zahlreiche Ausnahmen gelten.

Je nach Auftraggeber und Größe kommen dafür jedoch unterschiedliche Stellen in Betracht. Wir stellen Ihnen die Links zu den wichtigsten Vergabeplattformen nachfolgend zur Verfügung:

Europa

Bund

Länder

Sonstige

Vergaberecht

Fehler im Vergabeverfahren sind nicht selten. Daher ist eine gute Vorbereitung des Verfahrens ebenso wichtig wie eine schnelle Reaktion des Bieters bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens. Denn es bestehen unterschiedlich schnelle und wirksame Anfechtungsmöglichkeiten.

Bildquellen