Das Tätigkeitsfeld von Dr. Andreas Staufer bewegt sich in den Schnittstellen des Gesundheitswesens. Zu seinen Stärken zählen die Vertragsgestaltung einschließlich AGB, ärztlichen Gesellschafts- und Kooperationsverträgen, das Heilmittelwerberecht sowie das Recht der Informationstechnologien und das Datenschutzrecht. Nebenbei interessiert Dr. Staufer das Rettungsdienstrecht mit Auswahl- und Genehmigungsverfahren, Vergabe und Vergütung.
Mandanten sind: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, MVZ, Kliniken und öffentliche Auftraggeber, aber auch IT-Dienstleister und TK-Provider.
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