Der Rettungsdienst ist ein wichtiger Bereich des Gesundheitswesens, der in Zeiten knapper Kassen unter erheblichem Druck steht. Hilfsorganisationen und Feuerwehren müssen ihre Organisationsstrukturen den geänderten Anforderungen anpassen. Private Unternehmen kämpfen um Marktanteile. Die Teilnehmer im Rettungsdienst müssen sich neu positionieren und kooperative Bündnisse eingehen.

Das Rettungsdienstrecht stellt einen Querschnittbereich zahlreicher mit dem Rettungsdienst zusammenhängender Rechtsgebiete dar. Eine weitergehende Besonderheit dieses speziellen Rechtsgebiets sind die Bezüge zu Landesrecht, Bundesrecht und Europarecht. Das Recht im Rettungsdienst ist dem nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrrecht zuzuordnen und damit überwiegend dem Verwaltungsrecht. Zuweilen wird es auch als Hilfeleistungsrecht bezeichnet. Es umfasst die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben von Menschen und damit das Recht der öffentlichen Sicherheit.

Lösungen für Mandanten

Wir beraten öffentliche Träger sowie private Unternehmen und deren Verbände bei Planung, Gestaltung und Organisation unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Besonderheiten. Sie können unsere Leistungen nach ihrer Wahl projektbegleitend oder zu einzelnen Fragen abrufen. Dabei schätzen unsere Mandanten die breitgefächerte und fachübergreifende Expertise ebenso wie die speziellen Branchenkenntnisse der Kanzlei.

Rettungsdienstrecht

Dr. Andreas Staufer und Kristin Kirsch beraten seit  Gründung der Kanzlei in allen Rechtsfragen zur Notfallrettung, zum Intensivtransport und Krankentransport sowie zur Luftrettung. Wir sind deutschlandweit eine der erfahrensten Kanzleien auf diesem spannungsreichen und komplexen Gebiet. Unsere Mandanten sind Aufgabenträger, Organisationen und Unternehmen im Rettungsdienst. Wenn es einen Fachanwalt für Rettungsdienstrecht gäbe, wir hätten ihn.

Eine Besonderheit der Beratung liegt darin, dass der Gegner von heute oft der Partner von morgen ist. Legen Sie daher Wert darauf,  bei allem Nachdruck in der Durchsetzung der eigenen Interessen nicht die Brücken für ein späteres Miteinander abzubrechen. Diese langfristige Strategie verspricht den meisten Erfolg.

Auswahl unserer Leistungen

  • Genehmigung, Zulassung und Vergabe
  • Auswahlverfahren und Ausschreibungen im Rettungsdienst
  • Abschluss und Änderung von Verträgen über die Durchführung des Rettungsdienstes
  • Auslandsrückholdienst, Rückholdienst, Luftrettungsdienst, Patientenbeförderung
  • Compliance im Rettungsdienst
  • Finanzierung und Vergütung des Rettungsdienstes
  • Kauf und Verkauf von Rettungsdienstunternehmen (Unternehmensnachfolge)
  • Umwandlung von Rettungsdiensten in die Gemeinnützigkeit
  • Abwehr und Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche
  • Klärung weiterer Rechtsfragen / Gutachterliche Stellungnahmen
    •  Personenbeförderungsrecht
    • Medizinprodukterecht
    • Telekommunikationsrecht
    • Informationstechnologierecht und Datenschutzrecht
      beispielsweise bei Telenotarzt, Telemetrie und Leitstelle
  • Verfassungsbeschwerden
  • Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben
  • Beratung Ärztlicher Leiter, Leitender Notärzte und Notärzte (Notarztrecht)
  • Schulungen und Vorträge

Mitgliedschaften

Staufer Kirsch GmbH
Staufer Kirsch GmbHLegal Solutions
Dr. Andreas Staufer ist Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Medizinrecht. Kristin Kirsch, LL.M. Legal Tech ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkten in den Bereichen IT-Recht und Datenschutzrecht sowie Legal Tech und Legal Design. Zusammen sind sie Staufer Kirsch.

Ihr Kontakt zu uns: Telefon +49 89 21530330 oder besuchen Sie uns auf www.stauferkirsch.de

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