Auswahlverfahren und Vergabe im Rettungsdienst Bayern
Die gerichtliche Überprüfung verwaltungsrechtlicher Auswahlverfahren im Rettungsdienst kann sich durchaus lohnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte sich in einer Entscheidung über Auswahl und Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im Bayerischen Rettungsdienst zu befassen. Ganz ohne gerichtliche Prüfung geht es auch nach der Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes 2022 auch bei der Vergabe nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen nicht.