Haftung für Chatbot
Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Schönheitsklinik verurteilt, es zu unterlassen, mit falschen Facharztbezeichnungen zu werben. Ein halluzinierender Chatbot hatte diese erfunden. Geklagt hat die Verbraucherzentrale NRW. OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2026 - 4 UKl 3/25 Im Kern betrifft das Verfahren die Frage der Zurechnung falscher Angaben eines KI-Chatbots. Über die Internetseite der in der Rechtsform einer GmbH betriebenen Klinik konnten Besucher mit einem Chatbot kommunizieren, Termine vereinbaren und Fragen in Echtzeit stellen. Auf konkrete Nachfragen gab der Chatbot auch Auskunft über [...]





