HmbKatSG: Hamburger Katastrophenschutz
Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte über die Voraussetzungen zur Mitwirkung im Katastrophenschutz zu urteilen. Das Ergebnis: Antragsteller dürfen nicht voraussetzungslos im Katastrophenschutz mitwirken.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte über die Voraussetzungen zur Mitwirkung im Katastrophenschutz zu urteilen. Das Ergebnis: Antragsteller dürfen nicht voraussetzungslos im Katastrophenschutz mitwirken.
Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes im Rahmen Seveso-III
Aktuelles zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Rhein-Sieg-Kreis (Nordrhein-Westfalen) und im Landkreis Heidekreis (Niedersachsen)