Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg 2024
Der Landtag Baden-Württemberg hat im Juli das Gesetz über den Rettungsdienst (Rettungsdienstgesetz - RDG) vom 25. Juli 2024 in einer aktualisierten Fassung beschlossen.
Der Landtag Baden-Württemberg hat im Juli das Gesetz über den Rettungsdienst (Rettungsdienstgesetz - RDG) vom 25. Juli 2024 in einer aktualisierten Fassung beschlossen.
Das OLG Celle (Niedersachsen) äußert sich in seinem Beschluss vom 3. Januar 2024 – 13 Verg 6/23 zum Rechtsweg eines Rechtsbehelfs eines gewerblichen Rettungsdienstleistungsunternehmens gegen die Direktvergabe von Rettungsdienstleistungen an gemeinnützige Rettungsdienstleister.
Mit dem Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz beabsichtigt die Bundesregierung ein Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz im Krankenhaussektor zu etablieren. Mehr Transparenz fördert allerdings auch mehr Bürokratie. Ob damit die Versorgung qualitativ besser wird, steht auf einem anderen Blatt.
Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz.
Ob es sich um eine Neulandmethode handelt oder bloß um die (nicht gesondert aufklärungspflichtige) Varianz eines etablierten Prinzips, bestimmt sich danach, ob der Behandler unter Wahrung der berechtigten Sicherheitsinteressen des Patienten bei Anwendung der Methode ex ante mit der ernsthaften Möglichkeit rechnen musste, dass die Methode von den anderen etablierten Methoden so abweicht, dass mit ihr weitere, unbekannte Risiken verbunden sein könnten.
Vorstellung der Änderungen des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes einschließlich europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Erwägungen.
Ein automatisierter externer Defibrillator kann Leben retten - wenn er funktionsfähig ist. Doch mit Betrieb und Wartung öffentlicher Defibrillatoren ist es nicht immer allzu gut bestellt. Oft stellt sich die Frage nach dem eigentlichen Betreiber und der Haftung.
Zurück zur Stempeluhr. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Zeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Auswirkungen auch auf den Rettungsdienst.
Nach der Vergabekammer Münster bestätigt auch Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass die Bereichsausnahme im Rettungsdienst in NRW keine Anwendung findet.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte über die Voraussetzungen zur Mitwirkung im Katastrophenschutz zu urteilen. Das Ergebnis: Antragsteller dürfen nicht voraussetzungslos im Katastrophenschutz mitwirken.