Arzthaftung: Alte Software in der Arztpraxis
Zeigt Ihre Praxissoftware nachträgliche Änderungen an? Nein? Dann haben Sie möglicherweise erhebliche Nachteile im Rahmen der Beweiswürdigung.
Zeigt Ihre Praxissoftware nachträgliche Änderungen an? Nein? Dann haben Sie möglicherweise erhebliche Nachteile im Rahmen der Beweiswürdigung.
Ein Youtuber dringt in ein ehemaliges, nicht mehr genutztes Krankenhausgebäude ein. Im Keller findet er Aktenräume, darin - ohne weiteres zugänglich - zahlreiche zurückgelassene Patientenakten. Der Aufschrei ist groß. Was sagt der Datenschutz? Wer ist für zurückgelassene Akten verantwortlich?
Patient wünscht Kopie der Patientenakte in elektronischer Form. Arzt/Klinik muss diese grundsätzlich gewähren.