elektronisch

5 05.07.2021

Arzthaftung: Alte Software in der Arztpraxis

Von |2021-08-05T10:00:04+02:0005/07/2021|Kategorien: Medizinrecht, Unkategorisiert|Tags: , , , , , |0 Kommentare

Zeigt Ihre Praxissoftware nachträgliche Änderungen an? Nein? Dann haben Sie möglicherweise erhebliche Nachteile im Rahmen der Beweiswürdigung.

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