Wir haben heute die Schreiben der Bundesnotarkammer zur Einführung des elektronischen Anwaltspostfachs erhalten … und die Karten bereits online bestellt.

Über das besondere elektronische Anwaltspostfach, kurz beA, können Rechtsanwälte ab Januar 2016 Schriftsätze und andere Dokumente im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs empfangen und versenden.

Weitere Informationen zum Besonderen elektronischen Anwaltspostfach finden Sie auf den Webseiten der Bundesnotarkammer unter https://bea.bnotk.de mit FAQ.

Die Justiz macht dabei ganz schön Druck. Grundlage von beA ist das 2013 beschlossene Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten. Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) wird 2016 abgekündigt. Spätestens zum Januar 2022 soll beA verpflichtend sein für Anwälte und Gerichte. Die uns bekannten Softwarehersteller für Anwaltssoftware arbeiten derzeit mit größter Anstrengung an der Umsetzung und Implementierung des Postfachs. Zumal es bislang an Transparenz und Informationen hinsichtlich der technischen Anforderungen schon einmal fehlte, wie der Software Industrieverband elektronischer Rechtsverkehr e.V. (SIV-ERV) bereits kritisierte (Link zum Schreiben vom 1.8.2014).