An dieser Stelle berichte ich über allgemeine Themen rund um das Datenschutzrecht, vor allem den Datenschutz im Gesundheitswesen.
Einbringung in Gesellschaft: Datenschutz und Schweigepflicht
Die Einbringung einer Einzelpraxis oder einer Gesellschaft in eine Andere ist mit zahlreichen steuerlichen und rechtlichen Besonderheiten verbunden. Was aus dem Auge des Steuerberaters und Gesellschaftsrechtlers jedoch möglich erscheint, kann sich aus Sicht des Datenschutzes durchaus als problematisch erweisen. Die Betrachtung darf daher nicht isoliert erfolgen. Die Frage ist einfach: Können personenbezogene Daten der Mandanten einer Einzelkanzlei bzw. der Patienten einer Einzelpraxis bzw. solche einer Berufsausübungsgemeinschaft in eine neue Gesellschaft eingebracht werden? Davon zu unterscheiden ist die anschließende Frage: Dürfen neu aufgenommene [...]