Internetbewertungen reloaded
Unternehmen haben es zukünftig leichter, negative Bewertungen im Bewertungsportal zu überprüfen. Zu BGH, Urteil vom 9.08.2022, VI ZR 1244/20
Unternehmen haben es zukünftig leichter, negative Bewertungen im Bewertungsportal zu überprüfen. Zu BGH, Urteil vom 9.08.2022, VI ZR 1244/20
Kommt jetzt das Aus für Krankenfahrten in Mietliegewagen? Das OLG Hamm hat jedenfalls eine richtungsweisende Entscheidung zur Nutzung von Medizinprodukten, einschließlich Krankenfahrtragen, in Mietwagen getroffen.
Prestige, eine herausragende berufliche und fachliche Kompetenz und teilweise auch wirtschaftliche Aspekte - das verleitet viele dazu, sich um einen Professorentitel zu bemühen. Zulässig ist das aber nicht immer und kann auch mal zu Zwangsmitteln führen.
Hangover – das war zum einen eine Film-Trilogie über einen vollkommen aus dem Ruder gelaufenen Junggesellenabschied. Es ist die Bezeichnung für einen Kater nach einer durchgezechten Nacht. Hangover ist aber auch eine Krankheit, jedenfalls nach der juristischen Diagnose des OLG Frankfurt am Main. Und einen Drink damit zu werben, kann juristisch knifflig sein. […]
Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hatte darüber zu entscheiden, ob und wie ein promovierter Zahnarzt und Fachzahnarzt für Kieferorthopädie zur Führung der spanischen Bezeichnung "Profesor Invitado" berechtigt ist.
Betroffene führen Grad oder Titel im Sinne des § 69 HG NRW (juris: HSchG NW 2005), wenn sie durch ihr Verhalten gegenüber ihrer Umgebung oder der Allgemeinheit den Anschein erwecken, sie seien aktuell zum Tragen des Grades oder Titels berechtigt - oder dies unterlassen.
Positives Urteil für Ärzte, die sich nicht bewerten lassen wollen. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht kann auch sie schützen. Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt.
Das Blatt wendet sich. Jetzt hat die Vergabekammer Westfalen in Münster am 15.02.2017 – VK 1 - 51/16 – entschieden, dass die Bereichsausnahme im Vergaberecht jedenfalls auf qualifizierte Krankentransportfahrten nicht anwendbar sei.
Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist nicht immer einfach. Selbst wenn das Anerkennungsgesetz ganz interessante rechtliche Möglichkeit für Abschlüsse in den akademischen Heilberufen selbst aus Drittstaaten brachte. Der Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker sollte vorbereitet sein.
Verstößt ein kostenloser „Eignungscheck“ für operative Korrekturen der Fehlsichtigkeit gegen das Heilmittelwerbegesetz? Das musste das Landgericht München I entscheiden.