Kontaktloses Rezept – OLG Hamburg
Die Erteilung von Rezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel über das Internet ohne vorherigen persönlichen Kontakt von Arzt und Patient ist unzulässig. Hinweisbeschluss des OLG Hamburg.
Die Erteilung von Rezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel über das Internet ohne vorherigen persönlichen Kontakt von Arzt und Patient ist unzulässig. Hinweisbeschluss des OLG Hamburg.
Für Online-Apotheken und Arzneimittelversand gelten über die allgemeinen rechtlichen Anforderungen und Pflichtangaben für Onlineshops hinausgehende Vorgaben, beispielsweise die Pflicht zur Eintragung in das Versandhandelsregister.
Das Heilmittelwerbegesetz verbietet nicht die Fernbehandlung an sich, wohl aber die Werbung dafür. Diese ist grundsätzlich untersagt. Das Verbot erfasst auch Apps, die Fernbehandlung im Ausland anbieten. Das bestätigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München.
Hangover – das war zum einen eine Film-Trilogie über einen vollkommen aus dem Ruder gelaufenen Junggesellenabschied. Es ist die Bezeichnung für einen Kater nach einer durchgezechten Nacht. Hangover ist aber auch eine Krankheit, jedenfalls nach der juristischen Diagnose des OLG Frankfurt am Main. Und einen Drink damit zu werben, kann juristisch knifflig sein. […]
Fassung geschenkt. Verboten! Nein, ist es nicht. Im Gesundheitswesen wird gerne Panik geschoben, wenn es um Information und Werbung geht. Aussagen könnten gegen Berufsrecht oder Heilmittelwerberecht verstoßen oder aus anderen Gründen wettbewerbswidrig sein.
Was müssen und dürfen Ärzte/Zahnärzte eigentlich in das Arzt-Impressum und bei dem Verantwortlichen in die Datenschutzerklärung schreiben? Anders gefragt: Was macht Sinn? […]
Einige Mittelständler, darunter auch Ärzte und Zahnärzte, planen - so wurde uns berichtet - zum 25. Mai ihre Webseiten abzuschalten - aus Furcht vor Abmahnungen und Bußgeldern. Bitte nicht! Sie müssen sich auch nicht um ihre berufliche Existenz fürchten - jedenfalls nicht alle. Einige Vorkehrungen sollten Sie aber treffen.
European Commission plans to invest €20 billion in Artificial Intelligence, including part of it for digital change in healthcare.
The European Commission plans to spend a total of 20 billion euros on artificial intelligence research by 2020. Part of this will also be used for a new eHealth initiative. This will be exciting - even if the topics are not new.
Nur ein Dragee am Abend - diese Werbung für ein pflanzliches Schlafmittel kann irreführend sein und damit einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz darstellen. Abmahnung droht.