Blutentnahme – erlaubnispflichtige Heilkunde
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass eine von nicht-ärztlichen Fachkräften durchgeführte, venöse Blutentnahme eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde darstellt. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Oktober 2025 – 21 ZB 24.1347 Aus den Entscheidungsgründen Ein Dienstleistungsunternehmen bot für Kunden von Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen Gesundheitsprüfungen an, insbesondere vor Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Dazu gehörten auch venöse Blutentnahmen beim Kunden zu Hause oder am Arbeitsplatz, einschließlich Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens und Bestimmung vorab festgelegter Laborwerte, um bestimmte Laborwerte zu erheben. Diese Blutentnahmen wurden ausschließlich [...]





