Zum Widerruf einer Approbation als Arzt (Unwürdigkeit)
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte über die Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs aufgrund rechtskräftiger Verurteilung nach einer Straftat und damit den Widerruf einer Approbation als Arzt zu entscheiden.