Approbation als Arzt: Usbekistan
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zeigt auf, was wir ständig propagieren: Ein Antrag auf Approbation sollte nicht leichtfertig gestellt sein.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zeigt auf, was wir ständig propagieren: Ein Antrag auf Approbation sollte nicht leichtfertig gestellt sein.
Im Deutschen Ärzteblatt - aktuellen Heft 16/2017 - ist mein Artikel „Ausländische Ärzte: Arzt ist nicht gleich Arzt“ erschienen. Darin beschäftige ich mich mit der Approbation von Ärzten aus EU/EWR-Mitgliedstaaten und Drittstaaten.
Die Bundesregierung legt Bericht über die Regelungen zu den Anerkennungsverfahren in Heilberufen des Bundes vor. Besteht Änderungsbedarf für das Anerkennungsverfahren?
Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist nicht immer einfach. Selbst wenn das Anerkennungsgesetz ganz interessante rechtliche Möglichkeit für Abschlüsse in den akademischen Heilberufen selbst aus Drittstaaten brachte. Der Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker sollte vorbereitet sein.