Anerkennung und Beschäftigung von Ärzten aus Drittländern in Deutschland

Von |2017-04-07T01:22:35+02:0001/03/2017|Kategorien: Apothekenrecht, Medizinrecht, Öffentliches Recht, Wettbewerbsrecht|Tags: , , , , , , , , , , , , |0 Kommentare

Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist nicht immer einfach. Selbst wenn das Anerkennungsgesetz ganz interessante rechtliche Möglichkeit für Abschlüsse in den akademischen Heilberufen selbst aus Drittstaaten brachte. Der Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker sollte vorbereitet sein.