Kontaktloses Rezept – OLG Hamburg
Die Erteilung von Rezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel über das Internet ohne vorherigen persönlichen Kontakt von Arzt und Patient ist unzulässig. Hinweisbeschluss des OLG Hamburg.
Die Erteilung von Rezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel über das Internet ohne vorherigen persönlichen Kontakt von Arzt und Patient ist unzulässig. Hinweisbeschluss des OLG Hamburg.
Für Online-Apotheken und Arzneimittelversand gelten über die allgemeinen rechtlichen Anforderungen und Pflichtangaben für Onlineshops hinausgehende Vorgaben, beispielsweise die Pflicht zur Eintragung in das Versandhandelsregister.
Nur ein Dragee am Abend - diese Werbung für ein pflanzliches Schlafmittel kann irreführend sein und damit einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz darstellen. Abmahnung droht.
Unzulässige Zuwendung eines Blutzuckermessgeräts: Zwischen einer beworbenen kostenlosen Abgabe eines Blutzuckermessgerätes und der Werbung für das entgeltliche Messen des Blutzuckers in einer Apotheke, besteht aus Sicht (potentieller) Patienten ein Zusammenhang.
Es ist noch Zeit bis zum 25.05.2018. Bis dahin sollten sich Unternehmen zwar auf die DSGVO vorbereiten - sie ist aber jetzt noch nicht auf künftige Ereignisse anzuwenden, so ein Urteil des Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 6. Juli 2017.
Die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) haben ein Kurzpapier als Orientierungshilfen für den Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Werbung veröffentlicht.
Die Bundesregierung legt Bericht über die Regelungen zu den Anerkennungsverfahren in Heilberufen des Bundes vor. Besteht Änderungsbedarf für das Anerkennungsverfahren?
Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist nicht immer einfach. Selbst wenn das Anerkennungsgesetz ganz interessante rechtliche Möglichkeit für Abschlüsse in den akademischen Heilberufen selbst aus Drittstaaten brachte. Der Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker sollte vorbereitet sein.
Das Bundesministeriums für Gesundheit hat die Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung bereits mit Wirkung zum Beginn des Jahres 2017 in wesentlichen Teilen neu gefasst. Wir wollen hier den Betreiber und Anwender eines Medizinproduktes erörtern. […]
Neue Informationspflichten im Gesundheitswesen: Die neue Medizinproduktebetreiberverordnung, der Beauftragte für die Medizinproduktesicherheit und dessen Funktions-EMail-Adresse