Unzulässige Zuwendung eines Blutzuckermessgeräts: Zwischen einer beworbenen kostenlosen Abgabe eines Blutzuckermessgerätes und der Werbung für das entgeltliche Messen des Blutzuckers in einer Apotheke, besteht aus Sicht  (potentieller) Patienten ein Zusammenhang.

LG Bochum, Urteil vom 31.08.2017 – I-14 O 100/17

Geklagt hatte eine Verbraucherzentrale gegen eine Apotheke aus H. Angeboten hatte diese kostenlose Blutzuckermessgeräte neben der Werbung für das entgeltliche Messen des Blutzuckers. Doch § 7 HWG untersagt, Zuwendungen oder sonstige Werbegaben für medizinische Leistungen oder Medizinprodukte zu gewähren. Die Werbung mit der kostenlosen Abgabe eines Blutzuckermessgerätes neben dem entgeltlichen Angebot des Blutzuckermessens durch eine Apotheke kann dabei eine solche unerlaubte Zugabe darstellen.

Werbetreibende Apotheken sollten sich daher der Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes bewusst sein.