Apotheke

3 03.01.2026

Arzneimittel auf Sanitätswachdiensten

Von |2026-01-04T01:51:42+01:0003/01/2026|Kategorien: Apothekenrecht, Rettungsdienstrecht|Tags: , , , , , , |0 Kommentare

Wie sieht es mit der Abgabe und der Anwendung von Arzneimitteln auf Sanitätswachdiensten aus? Dürfen Veranstalter bzw. die von ihnen beauftragten Dienstleister Medikamente an Patienten abgeben bzw. diese anwenden? Empfehlungen zur Arzneimittelvorhaltung im Sanitätswachdienst gibt es einige, ebenso Forderungen zum Vorhalten von Medikamenten. Aber ist das überhaupt zulässig? Sanitätsdienst Sanitätsdienst bezeichnet allgemein den Dienst Dienste von Sanitätern. Der Begriff wird abgeleitet von dem lateinischen Wort sanitas, das mit Gesundheit, Wohlbefinden übersetzt wird. Der Begriff findet sowohl in der betrieblichen Ersten Hilfe [...]

31 31.12.2017

Videoüberwachung ab 2018

Von |2021-08-05T23:23:25+02:0031/12/2017|Kategorien: Datenschutzrecht, IT-Recht, Krankenhausrecht, Medizinrecht, Rettungsdienstrecht|Tags: , , , , , , |0 Kommentare

Kurz vor Neujahr beschäftige ich mich noch mit einer Betriebsvereinbarung zur Videoüberwachung. Ab Mai 2018 findet die DSGVO unmittelbar Anwendung, das neue BDSG tritt in Kraft. Das betrifft auch Einrichtungen der Gesundheitsversorgung - Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Apotheken, Rettungsdienste. Einige Änderungen sind zu beachten. 

25 25.10.2017

HWG: Kostenlose Werbegabe

Von |2017-11-13T16:25:47+01:0025/10/2017|Kategorien: Apothekenrecht, Heilmittelwerberecht|Tags: , , , |0 Kommentare

Unzulässige Zuwendung eines Blutzuckermessgeräts: Zwischen einer beworbenen kostenlosen Abgabe eines Blutzuckermessgerätes und der Werbung für das entgeltliche Messen des Blutzuckers in einer Apotheke, besteht aus Sicht (potentieller) Patienten ein Zusammenhang. 

9 09.10.2017

Urteil zur Datenschutzgrundverordnung

Von |2017-10-08T22:20:11+02:0009/10/2017|Kategorien: Apothekenrecht, Datenschutzrecht, IT-Recht, Krankenhausrecht|Tags: , , , , , , |0 Kommentare

Es ist noch Zeit bis zum 25.05.2018. Bis dahin sollten sich Unternehmen zwar auf die DSGVO vorbereiten - sie ist aber jetzt noch nicht auf künftige Ereignisse anzuwenden, so ein Urteil des Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 6. Juli 2017.

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