Urteil zur Datenschutzgrundverordnung

Von |2017-10-08T22:20:11+02:0009/10/2017|Kategorien: Apothekenrecht, Datenschutzrecht, IT-Recht, Krankenhausrecht|Tags: , , , , , , |0 Kommentare

Es ist noch Zeit bis zum 25.05.2018. Bis dahin sollten sich Unternehmen zwar auf die DSGVO vorbereiten - sie ist aber jetzt noch nicht auf künftige Ereignisse anzuwenden, so ein Urteil des Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 6. Juli 2017.