Urteil zur Datenschutzgrundverordnung
Es ist noch Zeit bis zum 25.05.2018. Bis dahin sollten sich Unternehmen zwar auf die DSGVO vorbereiten - sie ist aber jetzt noch nicht auf künftige Ereignisse anzuwenden, so ein Urteil des Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 6. Juli 2017.