Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat mit seinem Urteil vom 05.05.2023 – 6 S 2249/22 eine für Baden-Württemberg wichtige Entscheidung getroffen. Sie dürfte landesübergreifend Bedeutung erlangen. Der Rettungsdienst ist Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG. Zum Hintergrund Der Rettungsdienst wird in Baden-Württemberg derzeit durch ein Verwaltungsmonopol der in § 2 Abs. 1 RDG BW gesetzlich benannten Rettungsdienstorganisationen betrieben. Namentlich sind das der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz mit seiner Bergwacht Württemberg, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfsdienst, ferner die [...]