Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes
Vorstellung der Änderungen des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes einschließlich europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Erwägungen.
Vorstellung der Änderungen des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes einschließlich europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Erwägungen.
EuGH entscheidet erneut über die Bereichsausnahme und die Frage der Gemeinnützigkeit in Vergabeverfahren im Rettungsdienst.
Zurück zur Stempeluhr. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Zeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Auswirkungen auch auf den Rettungsdienst.
Gibt es Notfallsanitäter mit § 2a Notfallsanitätergesetz nun in Version 2a? Worum geht es bei dem neuen § 2a NotSanG?
Die Werbung mit rettungsdienstlichen Begriffen kann nicht nur wettbewerbsrechtlich bedenklich sein. VG Berlin bestätigt Untersagungsverfügung wegen unzulässiger Verwendung rettungsdienstlicher Bezeichnungen.
Neues aus dem Rettungsdienstrecht: Am 19.12.2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zwei Anpassungen der Krankentransport-Richtlinie beschlossen: Die Verordnung von Krankenbeförderungen durch Krankenhäuser sowie Anpassungen bei dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigten Personen. Entlassmanagement der Krankenhäuser Derzeit können nur Vertragsärzte, Vertragszahnärzte sowie Vertragspsychotherapeuten Krankenbeförderungen einschließlich Taxi, Mietwagen und Krankentransport verordnen. Der Gesetzgeber hat diese Befugnis mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auf Krankenhäuser erweitert. Dementsprechend war die Krankentransport-Richtlinie anzupassen. Damit sollen auch Krankenhäuser im Rahmen der Entlassung Krankenbeförderungen verordnen können. Beschlusstext (PDF) Tragende Gründe zum Beschluss [...]
Müssen Einsätze mit einem Rettungshubschrauber bezahlt werden? In Ebensee im Höllengebirge im Salzkammergut (Österreich) soll es passiert sein: zwei deutsche Bergsteiger erfragten beim Abstieg in den Alpen Informationen bei der Bergrettung und bekamen einen Hubschrauber geschickt. Einsteigen wollten sie aber nicht. Wer ist verantwortlich und zahlt bei solchen Einsätzen die Kosten? […]
Ein Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Novellierung der Notfallversorgung sieht einschneidende Änderungen in der medizinischen Notfallversorgung vor. Der Entwurf birgt einiges an Sprengkraft für ein Gesetzgebungsvorhaben. Will er doch die medizinische Versorgung im präklinischen Bereich der Notfallrettung radikal ändern. Ich habe mich mit dem Entwurf näher auseinander gesetzt.
Jens Spahn plant Reform der Notfallversorgung: Entlastung der Notaufnahmen, integrierte Notfallzentren und Leitstellen für 112 und 116117 sowie einen eigenen medizinischen Leistungsbereich für den Rettungsdienst im SGB V. Dazu bedarf es auch einer Änderung des Grundgesetzes. Was es mit dem Gesetzesentwurf auf sich hat.
Um die Bereichsausnahme wird weiter gestritten. Diesmal in Niedersachsen: Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Niedersachsen grundsätzliche keine Anwendung findet.