Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes
Vorstellung der Änderungen des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes einschließlich europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Erwägungen.
Vorstellung der Änderungen des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes einschließlich europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Erwägungen.
Kommt jetzt das Aus für Krankenfahrten in Mietliegewagen? Das OLG Hamm hat jedenfalls eine richtungsweisende Entscheidung zur Nutzung von Medizinprodukten, einschließlich Krankenfahrtragen, in Mietwagen getroffen.
Wenn der Mietliegewagen Krankentransporte durchführt, besteht unlauterer Wettbewerb. Krankentransport-Unternehmer können Mitbewerber ohne Genehmigung abmahnen.
Neues aus dem Rettungsdienstrecht: Am 19.12.2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zwei Anpassungen der Krankentransport-Richtlinie beschlossen: Die Verordnung von Krankenbeförderungen durch Krankenhäuser sowie Anpassungen bei dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigten Personen. Entlassmanagement der Krankenhäuser Derzeit können nur Vertragsärzte, Vertragszahnärzte sowie Vertragspsychotherapeuten Krankenbeförderungen einschließlich Taxi, Mietwagen und Krankentransport verordnen. Der Gesetzgeber hat diese Befugnis mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auf Krankenhäuser erweitert. Dementsprechend war die Krankentransport-Richtlinie anzupassen. Damit sollen auch Krankenhäuser im Rahmen der Entlassung Krankenbeförderungen verordnen können. Beschlusstext (PDF) Tragende Gründe zum Beschluss [...]
Zur Frage, wer im Rettunsdienst die Kosten trägt. Warum Kassenverhandlungen so schwierig sein können. Und ob Rettungsdienste unmittelbar an den Patienten Rechnungen stellen dürfen.
Einfacher und qualifizierter Krankentransport? Was fällt unter die Bereichsausnahme? Gibt ein Schreiben des Gesundheitsministeriums in NRW Aufschluss?
Wie muss ein Antrag auf Genehmigung im Krankentransport bzw. in der Notfallrettung beinhalten? Ein Blick nach NRW und auf ein restriktives Urteil des VG Düsseldorf.
Es ist nicht immer einfach eine Genehmigung für den qualifizierten Krankentransport zu erhalten. Vor allem dann, wenn die Zuverlässigkeit des Unternehmers oder die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes im Zweifel stehen. Manchmal soll es auch am Bedarf fehlen. Was tun?
Das Statistische Bundesamt nimmt in einer am 27.09.2017 veröffentlichten Studie Bezug auch auf die für den Rettungsdienst (Krankentransport und Notfallrettung) anfallenden Krankheitskosten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Krankentransport-Richtlinie an die neuen Pflegegrade angepasst. Sie tritt am 8.3.2017 in Kraft.