Informationsfreiheit zu Entgeltverhandlungen im Krankentransport
Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Niedersachsen) hat mit Urteil vom 10.11.2025 (Az. 12 LB 117/24) entschieden, dass einem an Entgeltvereinbarungen im Krankentransporte interessierten Unternehmen kein Informationszugang gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse zusteht. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10.11.2025 - 12 LB 117/24 Hat ein Krankentransportunternehmen einen gesetzlichen Anspruch auf Informationen über die Entgeltvereinbarungen gesetzlicher Krankenkassen? Die Entscheidung ist auf Taxi und Mietwagen sowie andere Anbieter von Krankenfahrten übertragbar. Leitsatz: Einem an dem Abschluss einer Entgeltvereinbarung nach § 133 Abs. 1 Satz 1 SGB V interessierten [...]





