Krankentransport in Bayern: Genehmigung oder Vergabe
In Bayern stellt sich eine interessante Rechtsfrage: Wer kommt in Bayern zuerst: Die Genehmigung außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes oder die Vergabe an gemeinnützige Organisationen?
In Bayern stellt sich eine interessante Rechtsfrage: Wer kommt in Bayern zuerst: Die Genehmigung außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes oder die Vergabe an gemeinnützige Organisationen?
Die Bereichsausnahme im Rettungsdienst in Bayern: Der Problemaufriss im Entwurf ist nicht hinreichend konkretisiert, die Begründung schwammig.
Wir hatten bereits über das Verwaltungsverfahren über eine rechtswidrige Bestellung zum Leitenden Notarzt berichtet. Jetzt hat man uns freundlicherweise das Urteil des Verwaltungsgerichts hierzu zugeleitet. Lesen Sie nachfolgend die Entscheidungsgründe des Urteils. […]
Nicht immer geht es bei der Bestellung von Positionen im Rettungsdienst rechtmäßig zu. Die Verfahren erscheinen zuweilen intransparent und ungerecht - und sind dies auch.
Der Beitrag stellt die Änderungen der Notarztdienstordnung (NADO) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) 2016 im Überblick dar.
Sie betreiben ein Krankentransport- oder Rückholunternehmen? Achten Sie auf die Bayerischen Änderungen für Auslandsrückholungen und Inlandsrückholungen ab dem 1. April 2016. Dann tritt das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes in Kraft. Abmahnungen drohen. […]
Der Bayerische Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes vom 8. März 2016 verkündet und im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3/2016 bekannt gegeben. Das Gesetz beinhaltet neue Regelungen zu den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst (ÄLRD), den Rettungsdienstausschuss, Patientenrückholung und Notfallsanitäter: […]
Das neue Änderungsgesetz zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz wird heiß diskutiert. Einige Änderungsvorschläge lassen sich den Protokollen längst entnehmen. Eine davon: Die Aufnahme von Patientenrückholungen in die genehmigungspflichtigen Tätigkeiten nach dem BayRDG.
ZRF Coburg gibt Auswahlverfahren für eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines RTW ab dem 01.01.2016 in der Stadt Weismain im Landkreis Lichtenfels bekannt.
Landkreis Passau gibt öffentliches Auswahlverfahren nach Art. 13 Bayerisches Rettungsdienstgesetz bekannt.